Jeder Arbeitsplatz bringt eigene Gefährdungen mit sich, vom Bildschirmarbeitsplatz im Büro bis zur Maschine in der Produktion. K&D med beurteilt Ihre Arbeitsplätze systematisch und rechtssicher nach dem Arbeitsschutzgesetz.
Was umfasst die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz?
Die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung betrachtet jeden Arbeitsplatz konkret: die Tätigkeit, die verwendeten Arbeitsmittel, die Umgebung und die Arbeitsorganisation. Ziel ist, alle Gefährdungen zu erkennen, die an genau diesem Platz auftreten, und passende Schutzmaßnahmen abzuleiten. So entsteht aus vielen Einzelbeurteilungen ein vollständiges Bild für Ihren Betrieb.
Bildschirm- und Büroarbeitsplatz
Auch das Büro ist kein gefährdungsfreier Raum. Am Bildschirmarbeitsplatz stehen ergonomische Belastungen, die Gestaltung von Bildschirm und Beleuchtung sowie psychische Faktoren wie Dauerkonzentration im Vordergrund. Die Gefährdungsbeurteilung für den Büroarbeitsplatz prüft unter anderem:
- Ergonomie von Stuhl, Tisch und Bildschirmaufstellung
- Beleuchtung, Blendung und Bildschirmreflexe
- Lärm, Raumklima und Platzverhältnisse
- Arbeitsorganisation, Pausen und psychische Belastung
Weitere Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb
Produktion und Lager
Maschinen, Flurförderzeuge, Lärm, manuelle Lastenhandhabung und der Umgang mit Arbeitsstoffen.
Werkstatt und Technik
Elektrische Gefährdungen, Gefahrstoffe, Schnitt- und Quetschgefahren sowie persönliche Schutzausrüstung.
Außendienst und Fahrten
Verkehrssicherheit, mobile Tätigkeiten, wechselnde Einsatzorte und Alleinarbeit.
So gehen wir vor
- Arbeitsplätze und Tätigkeiten erfassen und sinnvoll gruppieren
- Gefährdungen je Arbeitsplatz ermitteln und bewerten
- Konkrete Schutzmaßnahmen festlegen und priorisieren
- Umsetzung begleiten und Wirksamkeit prüfen
- Ergebnisse dokumentieren und fortschreiben
K&D beurteilt Ihre Arbeitsplätze
Ob einzelner Bildschirmarbeitsplatz oder komplexer Produktionsbereich: Wir beurteilen Ihre Arbeitsplätze fachkundig und liefern eine prüfbereite Dokumentation. Die psychische Belastung binden wir dabei ein, wie es die psychische Gefährdungsbeurteilung verlangt. Gern erstellen wir die komplette Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
Braucht auch ein Büro eine Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Auch für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Bewertet werden vor allem Ergonomie, Beleuchtung, Raumklima und psychische Belastung.
Muss jeder Arbeitsplatz einzeln beurteilt werden?
Gleichartige Arbeitsplätze und Tätigkeiten dürfen zusammengefasst werden. So bleibt die Beurteilung vollständig, ohne dass jeder Schreibtisch einzeln dokumentiert werden muss.
Wer führt die Beurteilung durch?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber, die Durchführung übernimmt eine fachkundige Person. K&D stellt dafür erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
Wie oft muss aktualisiert werden?
Bei neuen Arbeitsplätzen, geänderten Tätigkeiten oder Arbeitsmitteln und in regelmäßigen Abständen. Wir behalten die Fortschreibung für Sie im Blick.
Arbeitsplätze beurteilen lassen?
Wir beurteilen Ihre Arbeitsplätze rechtssicher, vom Büro bis zur Produktion, und dokumentieren prüfbereit. Deutschlandweit, im Zentrum oder vor Ort.