Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes und für jeden Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. K&D med erstellt Ihre Gefährdungsbeurteilung fachkundig, rechtssicher und deutschlandweit, im Betrieb vor Ort oder begleitend aus der Ferne.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und passende Schutzmaßnahmen abzuleiten, bevor etwas passiert. Sie bildet die Grundlage für den gesamten Arbeitsschutz im Unternehmen und ist Voraussetzung für sichere, gesunde und rechtskonforme Arbeitsplätze.
Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht
Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss jeder Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen, unabhängig von der Betriebsgröße. Bereits ab dem ersten Beschäftigten gilt diese Pflicht. § 6 ArbSchG verlangt zusätzlich, die Ergebnisse zu dokumentieren. Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder ist sie unvollständig, drohen Bußgelder und im Schadensfall persönliche Haftung.
- Pflicht für alle Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter
- Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber, fachkundige Unterstützung ist ausdrücklich vorgesehen
- Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG
- Regelmäßige Aktualisierung bei neuen Tätigkeiten, Anlagen oder Vorfällen
Die sieben Schritte einer Gefährdungsbeurteilung
Eine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung folgt einem klaren, wiederkehrenden Ablauf:
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen
- Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen und Risiken bewerten
- Konkrete Schutzmaßnahmen festlegen
- Maßnahmen im Betrieb umsetzen
- Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
- Ergebnisse fortschreiben und dokumentieren
Welche Gefährdungen werden beurteilt?
Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung betrachtet den Arbeitsplatz aus allen Blickwinkeln, von der Maschine bis zur psychischen Belastung:
Physische Gefährdungen
Mechanik, Elektrik, Absturz, Lärm, Vibration, Klima und thermische Einflüsse an Arbeitsplätzen und Anlagen.
Stoffe und Umgebung
Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Brand- und Explosionsgefahren sowie Belastungen durch die Arbeitsumgebung.
Mensch und Organisation
Psychische Belastung, ergonomische Faktoren, Arbeitsorganisation und die Gestaltung von Arbeitsabläufen.
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen: K&D als Ihr Fachkundiger
Die Erstellung einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung kostet Zeit und erfordert Fachwissen, das im Tagesgeschäft oft fehlt. Als arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst übernimmt K&D med die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb, mit erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. So erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht ohne internen Aufwand und mit belastbarer Dokumentation.
- Rechtssichere Beurteilung nach ArbSchG und Stand der Technik
- Begehung vor Ort, deutschlandweit oder digital begleitet
- Vollständige Dokumentation und Maßnahmenkatalog für Ihre Unterlagen
- Regelmäßige Fortschreibung, damit Ihre Beurteilung aktuell bleibt
- Auf Wunsch komplette arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aus einer Hand
1. Bestandsaufnahme
Wir erfassen Ihre Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und bestehenden Unterlagen und stimmen den Umfang mit Ihnen ab.
2. Beurteilung vor Ort
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit begeht die Arbeitsplätze, ermittelt Gefährdungen und bewertet die Risiken.
3. Maßnahmen und Doku
Sie erhalten einen priorisierten Maßnahmenkatalog und die vollständige Dokumentation, prüfbereit für die Behörde.
Gefährdungsbeurteilung: Themen im Detail
Zu einzelnen Schwerpunkten haben wir eigene Seiten mit allen Details zusammengestellt:
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Jeder Arbeitgeber ist nach § 5 ArbSchG verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, bereits ab dem ersten Beschäftigten. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, die Durchführung kann an Fachkundige wie K&D übertragen werden.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Feste Fristen gibt es nicht. Aktualisiert wird immer dann, wenn sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Rahmenbedingungen ändern, nach Unfällen oder Beinaheunfällen und in regelmäßigen Abständen zur Kontrolle. Wir behalten die Fortschreibung für Sie im Blick.
Ist die psychische Belastung Teil der Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Seit 2013 nennt § 5 ArbSchG die psychische Belastung ausdrücklich. Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung muss auch psychische Faktoren erfassen und bewerten.
Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?
Der Aufwand hängt von Betriebsgröße, Branche und Zahl der Arbeitsplätze ab. Wir stimmen den Umfang vorab mit Ihnen ab und erstellen ein passendes Angebot. Sprechen Sie uns einfach an.
Was passiert ohne Gefährdungsbeurteilung?
Fehlt die Gefährdungsbeurteilung, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Im Schadensfall drohen zusätzlich zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Personen.
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen?
Wir übernehmen die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb, rechtssicher und ohne internen Aufwand. Deutschlandweit, im Zentrum oder vor Ort.