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K&D Medizin

Sie müssen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, aber Zeit und Fachwissen fehlen im Tagesgeschäft? K&D med erstellt Ihre Gefährdungsbeurteilung komplett für Sie, rechtssicher, praxisnah und deutschlandweit vor Ort.

Warum die Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen?

Eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung verlangt Fachkunde, aktuelles Regelwissen und Zeit. Genau das bringt K&D als arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst mit. Sie erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht nach § 5 ArbSchG, ohne interne Ressourcen zu binden.

  • Rechtssicherheit: Beurteilung nach ArbSchG und aktuellem Stand der Technik
  • Zeitersparnis: Wir übernehmen Begehung, Bewertung und Dokumentation
  • Fachkunde: erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
  • Haftungsschutz: prüfbereite Dokumentation für Behörde und Berufsgenossenschaft
  • Aktualität: regelmäßige Fortschreibung Ihrer Beurteilung

So läuft die Erstellung mit K&D ab

1. Bestandsaufnahme

Wir erfassen Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und vorhandene Unterlagen und stimmen den Umfang mit Ihnen ab.

2. Begehung und Beurteilung

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit begeht die Arbeitsplätze, ermittelt Gefährdungen und bewertet die Risiken.

3. Maßnahmen und Doku

Sie erhalten einen priorisierten Maßnahmenkatalog und die vollständige, prüfbereite Dokumentation.

Das erhalten Sie von uns

  • Vollständige Gefährdungsbeurteilung für alle erfassten Arbeitsbereiche
  • Konkreter, priorisierter Maßnahmenkatalog mit Zuständigkeiten
  • Rechtssichere Dokumentation nach § 6 ArbSchG
  • Beratung zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen
  • Auf Wunsch Einbindung der psychischen Gefährdungsbeurteilung und der arbeitsmedizinischen Betreuung

Für welche Betriebe?

Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen für Betriebe jeder Größe und Branche, vom Handwerksbetrieb über das Büro bis zum Industriestandort. Die Beurteilung erfolgt deutschlandweit, in unseren Zentren in Bielefeld, Wiesbaden und Münster oder direkt bei Ihnen vor Ort. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch digital.

Einen Sonderfall bildet die psychische Gefährdungsbeurteilung, die seit 2013 verpflichtender Teil jeder vollständigen Beurteilung ist. Einen Überblick über alle Aspekte bietet unsere Seite zur Gefährdungsbeurteilung.

Die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt kein festes Verfahren vor, in der Praxis hat sich jedoch ein siebenstufiges Vorgehen durchgesetzt. Genau nach diesem Schema arbeiten wir Ihren Betrieb durch, damit die Dokumentation einer Prüfung durch Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft standhält.

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegenWir gliedern Ihren Betrieb in beurteilbare Einheiten, nach Arbeitsplätzen, Tätigkeiten oder Anlagen.
  2. Gefährdungen ermittelnBei der Begehung erfassen wir mechanische, elektrische, chemische, biologische, ergonomische und psychische Gefährdungen.
  3. Gefährdungen beurteilenJede Gefährdung wird nach Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schwere bewertet. Daraus ergibt sich, was zuerst angegangen werden muss.
  4. Maßnahmen festlegenWir leiten konkrete Schutzmaßnahmen ab, in der gesetzlichen Rangfolge: zuerst technisch, dann organisatorisch, zuletzt personenbezogen.
  5. Maßnahmen durchführenSie erhalten einen Maßnahmenplan mit Zuständigkeiten und Fristen. Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung.
  6. Wirksamkeit prüfenNach der Umsetzung kontrollieren wir, ob die Maßnahmen tatsächlich wirken oder nachgesteuert werden muss.
  7. Fortschreiben und dokumentierenDie Beurteilung wird aktualisiert, sobald sich Tätigkeiten, Anlagen oder Vorschriften ändern, spätestens nach einem Unfall.

Rechtsgrundlagen: Was der Gesetzgeber verlangt

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich nicht aus einer einzigen Vorschrift, sondern aus mehreren Regelwerken, die je nach Betrieb zusammenwirken.

  • § 5 ArbSchG: Grundpflicht, die Gefährdungen für alle Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen
  • § 6 ArbSchG: Dokumentation von Ergebnis, Maßnahmen und Wirksamkeitsprüfung
  • § 3 BetrSichV: Beurteilung für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor der ersten Verwendung
  • § 6 GefStoffV: gesonderte Beurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • § 3 ArbStättV: Beurteilung der Arbeitsstätte samt Beleuchtung, Klima und Verkehrswegen
  • § 10 MuSchG: anlassunabhängige Beurteilung jedes Arbeitsplatzes im Hinblick auf Schwangere und Stillende
  • DGUV Vorschrift 1 und 2: konkretisierende Pflichten der Unfallversicherungsträger und die betriebsärztliche Betreuung

Fehlt die Beurteilung oder ist sie unvollständig, drohen Bußgelder nach § 25 ArbSchG. Schwerer wiegt in der Praxis die Haftungsfrage: Nach einem Arbeitsunfall prüfen Berufsgenossenschaft und Staatsanwaltschaft regelmäßig, ob eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorlag.

Welche Gefährdungsbeurteilungen wir für Sie erstellen

Je nach Betrieb und Tätigkeit greifen mehrere Beurteilungen ineinander. Wir decken das gesamte Spektrum ab und führen die Ergebnisse in einer einheitlichen Dokumentation zusammen.

Arbeitsplatz und Bildschirmarbeit

Büro, Bildschirm und Produktion, inklusive Ergonomie und Arbeitsumgebung. Mehr dazu auf unserer Seite zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz.

Psychische Belastung

Pflichtbestandteil nach § 5 ArbSchG. Wie wir Belastungsfaktoren erheben, lesen Sie unter psychische Gefährdungsbeurteilung.

Gefahrstoffe

Beurteilung nach GefStoffV, mit Substitutionsprüfung, Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen.

Arbeitsmittel und Anlagen

Maschinen, Werkzeuge und überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV, inklusive Prüffristen.

Mutterschutz

Anlassunabhängige Beurteilung aller Arbeitsplätze nach MuSchG, damit Sie im Fall einer Schwangerschaft sofort handlungsfähig sind.

Biologische Arbeitsstoffe

Beurteilung nach BioStoffV für Einrichtungen mit Infektionsgefährdung, abgestimmt mit der Vorsorge nach G 42.

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Verantwortlich bleibt immer der Arbeitgeber, das lässt sich nicht delegieren. Die Durchführung dagegen darf und soll an Fachkundige übergeben werden. Als fachkundig gelten nach § 5 ArbSchG und DGUV Vorschrift 2 vor allem Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Bei K&D arbeiten beide Rollen unter einem Dach. Unsere Arbeitsmediziner beurteilen die gesundheitlichen Auswirkungen, unsere Sicherheitsfachkräfte die technischen und organisatorischen Gefährdungen. Sie müssen dadurch keine zwei Dienstleister koordinieren, und die Ergebnisse widersprechen sich nicht. Wie diese Betreuung im Alltag aussieht, zeigt unsere Seite zur Arbeitssicherheit.

Warum Vorlagen aus dem Internet selten ausreichen

Muster und Checklisten sind als Einstieg nützlich, ersetzen die Beurteilung aber nicht. Eine Gefährdungsbeurteilung muss die tatsächlichen Verhältnisse in Ihrem Betrieb abbilden, also Ihre Arbeitsplätze, Ihre Maschinen, Ihre Abläufe. Eine ausgefüllte Vorlage ohne Begehung gilt im Zweifel als nicht durchgeführt.

  • Vorlagen kennen weder Ihre Räume noch Ihre Arbeitsmittel
  • Branchentypische Gefährdungen fehlen oder passen nicht zur Tätigkeit
  • Die psychische Belastung wird häufig gar nicht erfasst
  • Ohne Wirksamkeitsprüfung bleibt die Dokumentation unvollständig

Was die Erstellung kostet

Eine Gefährdungsbeurteilung durch K&D Medizin gibt es ab 1.000 € zzgl. MwSt. Wie viel genau, hängt vom Aufwand in Ihrem Betrieb ab. Den Rahmen bestimmen vor allem diese Faktoren:

  • Zahl der Beschäftigten und der zu beurteilenden Arbeitsplätze
  • Anzahl der Standorte und ob je Standort eine Begehung nötig ist
  • Branche und Gefährdungsprofil, etwa Büro gegenüber Produktion oder Gefahrstoffen
  • Gewünschter Umfang, von der einmaligen Beurteilung bis zur laufenden Fortschreibung

Wir klären den Umfang in einem kurzen Vorgespräch und nennen Ihnen anschließend einen festen Preis, bevor wir beginnen. Sie gehen damit nicht in eine offene Abrechnung.

Häufige Fragen zum Erstellen lassen

Darf ich die Gefährdungsbeurteilung extern erstellen lassen?

Ja. Die Verantwortung bleibt zwar beim Arbeitgeber, die Durchführung dürfen Sie aber an Fachkundige wie K&D übertragen. Das ist in der Praxis der übliche und rechtssichere Weg.

Wie lange dauert die Erstellung?

Das hängt von Betriebsgröße und Zahl der Arbeitsplätze ab. Nach der Begehung erhalten Sie die fertige Dokumentation in der Regel innerhalb weniger Wochen. Den genauen Zeitrahmen stimmen wir vorab ab.

Was kostet es, die Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen?

Die Erstellung gibt es ab 1.000 € zzgl. MwSt. Der genaue Preis richtet sich nach Betriebsgröße, Branche und Zahl der Arbeitsplätze. Wir erfassen den Umfang vorab und erstellen Ihnen ein passendes Angebot. Sprechen Sie uns einfach an.

Übernehmen Sie auch die Aktualisierung?

Ja. Auf Wunsch schreiben wir Ihre Gefährdungsbeurteilung regelmäßig fort und behalten die Fristen für Sie im Blick, damit Ihre Dokumentation dauerhaft aktuell bleibt.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine starre Frist gibt es nicht. Zu aktualisieren ist sie immer dann, wenn sich etwas ändert: neue Tätigkeiten, neue Maschinen, ein Umzug, geänderte Vorschriften oder ein Unfall. Unabhängig davon empfiehlt sich eine Überprüfung im Abstand von ein bis zwei Jahren.

Brauchen auch kleine Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von der Betriebsgröße. Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ist der Umfang der Dokumentation geringer, die Beurteilung selbst bleibt jedoch verpflichtend.

Gilt die Pflicht auch für Homeoffice und mobile Arbeit?

Ja. Auch Telearbeitsplätze und mobile Arbeit müssen beurteilt werden, insbesondere im Hinblick auf Bildschirmarbeit, Ergonomie und psychische Belastung. Eine Begehung der Wohnung ist dafür in der Regel nicht erforderlich, wir arbeiten mit strukturierten Erhebungen.

Was passiert bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde?

Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft verlangen die Dokumentation und prüfen, ob sie vollständig, aktuell und auf Ihren Betrieb bezogen ist. Wir stellen die Unterlagen so bereit, dass Sie sie unmittelbar vorlegen können, und begleiten Sie auf Wunsch bei der Prüfung.

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen?

Wir übernehmen die komplette Beurteilung für Ihren Betrieb, rechtssicher und ohne internen Aufwand. Deutschlandweit, im Zentrum oder vor Ort.

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