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K&D Medizin

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben und wird bei Betriebsprüfungen zunehmend eingefordert. K&D med ermittelt die psychischen Belastungen an Ihren Arbeitsplätzen fachkundig und rechtssicher.

Was ist die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Die psychische Gefährdungsbeurteilung untersucht, welche Faktoren der Arbeit auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten wirken. Es geht nicht um die Psyche einzelner Personen, sondern um die Arbeitsbedingungen selbst: Wie sind Aufgaben, Abläufe und Arbeitsumgebung gestaltet und wo entstehen daraus Fehlbelastungen wie Zeitdruck, ständige Unterbrechungen oder unklare Zuständigkeiten.

Psychische Belastung ist Pflicht

Seit der Novellierung 2013 nennt § 5 des Arbeitsschutzgesetzes die psychische Belastung ausdrücklich als Teil der Gefährdungsbeurteilung. Eine Beurteilung, die psychische Faktoren auslässt, ist unvollständig und damit rechtlich angreifbar. Die Pflicht gilt für jeden Betrieb, unabhängig von der Größe.

Diese Belastungsfaktoren werden betrachtet

Fachlich orientiert sich die psychische Gefährdungsbeurteilung an den anerkannten Merkmalsbereichen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie:

Arbeitsinhalt und Aufgabe

Handlungsspielraum, Verantwortung, Qualifikation, emotionale Anforderungen und Vollständigkeit der Aufgabe.

Arbeitsorganisation

Arbeitszeit, Arbeitsablauf, Zeitdruck, Unterbrechungen und die Häufung von Aufgaben.

Soziale Beziehungen

Zusammenarbeit im Team, Führungsverhalten, Anerkennung und der Umgang mit Konflikten.

Arbeitsumgebung

Lärm, Klima, Beleuchtung, ergonomische Bedingungen und die verfügbaren Arbeitsmittel.

Neue Arbeitsformen

Mobile Arbeit, ständige Erreichbarkeit und die Entgrenzung von Arbeit und Freizeit.

So läuft die psychische Gefährdungsbeurteilung ab

  • Tätigkeiten und Arbeitsbereiche festlegen und zusammenfassen
  • Psychische Belastung ermitteln, etwa über Befragung, Beobachtung oder Workshop
  • Belastungen bewerten und kritische Bereiche erkennen
  • Maßnahmen ableiten und umsetzen
  • Wirksamkeit prüfen und Ergebnisse dokumentieren

K&D unterstützt Sie fachkundig

Wir führen die psychische Gefährdungsbeurteilung mit erprobten Verfahren durch, werten die Ergebnisse anonym aus und leiten konkrete, umsetzbare Maßnahmen ab. Auf Wunsch als Teil der kompletten Gefährdungsbeurteilung, die wir für Sie erstellen. Einen Gesamtüberblick bietet unsere Seite zur Gefährdungsbeurteilung.

Häufige Fragen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ja. Seit 2013 nennt § 5 ArbSchG die psychische Belastung ausdrücklich. Jede vollständige Gefährdungsbeurteilung muss psychische Faktoren erfassen und bewerten, unabhängig von der Betriebsgröße.

Werden dabei einzelne Mitarbeiter beurteilt?

Nein. Beurteilt werden die Arbeitsbedingungen, nicht einzelne Personen. Die Auswertung erfolgt anonym und tätigkeitsbezogen. Nicht personenbezogen.

Wie werden die Belastungen ermittelt?

Je nach Betrieb über anonyme Befragungen, moderierte Workshops oder strukturierte Beobachtungen der Arbeitsplätze.

Wie oft muss sie wiederholt werden?

Bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen und in regelmäßigen Abständen zur Kontrolle. K&D behält die Fortschreibung im Blick.

Psychische Gefährdungsbeurteilung umsetzen?

Wir ermitteln die psychischen Belastungen in Ihrem Betrieb rechtssicher und leiten konkrete Maßnahmen ab. Deutschlandweit, im Zentrum oder vor Ort.

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