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Arbeitsmedizin & Arbeitssicherheit kinderleicht

„Auch Kopfarbeit sollte Hand und Fuß haben.“
(Autor unbekannt)

1. Sie wurden von der Berufsgenossenschaft oder einer anderen Kontrollinstanz besucht?
2. Sie haben eine schriftliche Aufforderung der Berufsgenossenschaft oder einer anderen Kontrollinstanz mit Fristsetzung?
3. Die Gewerbeerlaubnis droht entzogen zu werden oder wurde bereits entzogen?
4. Die Frist Ihrer schriftlichen BG-Aufforderung ist bereits abgelaufen?
5. Die Berufsgenossenschaft hat sich bei Ihnen angekündigt?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 16:00 Uhr telefonisch beraten.
Oder außerhalb unserer Geschäftszeiten per E-Mail.

Tel.:+49 521 522 012-0
info@k-dgmbh.de

Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert!

Haben Sie generell Fragen zu Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!