Arbeitsmedizin & Arbeitssicherheit kinderleicht
„Auch Kopfarbeit sollte Hand und Fuß haben.“
(Autor unbekannt)
Wurden Sie kürzlich von der Berufsgenossenschaft oder einer anderen Kontrollinstanz im Rahmen einer Betriebsprüfung besucht?
Haben Sie eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung erhalten?
Droht der Entzug Ihrer Gewerbeerlaubnis, oder wurde diese bereits entzogen?
Ist die Frist Ihrer schriftlichen Aufforderung durch die Berufsgenossenschaft abgelaufen?
Oder hat sich die Berufsgenossenschaft bei Ihnen angekündigt?
In solchen Fällen ist schnelles Handeln gefragt. Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr telefonisch zur Verfügung. Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie uns per E-Mail erreichen. Unsere Experten helfen Ihnen auch bei Fragen rund um das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen in Notlagen zur Seite stehen können.