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K&D Medizin

Die G20 Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärm. Sie erkennt Hörschäden früh und schützt Beschäftigte, die an lauten Arbeitsplätzen tätig sind.

Typisch sind Produktion, Metallverarbeitung, Bau oder Logistik. Kern der Untersuchung ist ein Hörtest. K&D med führt die G20 in Bielefeld, Wiesbaden und Münster sowie direkt in Ihrem Betrieb durch.

Wann ist eine G20 erforderlich?

Maßgeblich ist die Lärmexposition am Arbeitsplatz. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die ArbMedVV unterscheiden zwei Schwellen:

Pflichtvorsorge ab 85 dB(A)

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) oder 137 dB(C) Spitze. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Angebotsvorsorge ab 80 dB(A)

Bereits ab 80 dB(A) beziehungsweise 135 dB(C). Der Arbeitgeber muss sie anbieten, die Teilnahme ist freiwillig.

Welche Schwelle bei Ihnen greift, klären wir gemeinsam über die Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung.

Ablauf und Inhalte der G20

Die Untersuchung dauert je nach Umfang etwa 15 bis 20 Minuten und umfasst:

  • Anamnese mit Blick auf Lärmbelastung, Ohrbeschwerden und Vorgeschichte
  • Ohruntersuchung (Otoskopie)
  • Hörtest als Tonschwellenaudiometrie über Kopfhörer
  • arbeitsmedizinische Beurteilung des Hörvermögens
  • Beratung zu Gehörschutz und Bescheinigung für den Arbeitgeber

Der Hörtest zeigt beginnende Hörminderungen, oft bevor Beschäftigte sie selbst bemerken. So lässt sich rechtzeitig gegensteuern, etwa mit passendem Gehörschutz.

Warum die Lärmvorsorge wichtig ist

Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten anerkannten Berufskrankheiten und entsteht schleichend. Einmal geschädigtes Gehör erholt sich nicht wieder. Die regelmäßige G20 macht Veränderungen sichtbar und ist damit ein zentraler Baustein im betrieblichen Gehörschutz.

Fristen und Wiederholung

Die erste Vorsorge erfolgt vor Aufnahme der lauten Tätigkeit. Nachuntersuchungen folgen in festen Abständen, die sich nach Belastung, Alter und Befund richten. K&D med behält die Fristen für Ihren Betrieb im Blick.

Für Höhenarbeit ist häufig zusätzlich die G41 bei Absturzgefahr relevant. Einen Überblick bietet unsere Seite zu den G-Untersuchungen.

Ab wann ist die G20 Untersuchung Pflicht?

Maßgeblich sind die Auslösewerte der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Sie beziehen sich auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel am Arbeitsplatz.

  • Ab 80 dB(A) oder 135 dB(C) Spitzenpegel: Sie müssen Ihren Beschäftigten die Vorsorge anbieten (Angebotsvorsorge)
  • Ab 85 dB(A) oder 137 dB(C) Spitzenpegel: Die Vorsorge ist Pflicht, ohne sie darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden (Pflichtvorsorge)
  • Unabhängig davon: Beschäftigte können jederzeit eine Wunschvorsorge verlangen

Welcher Wert in Ihrem Betrieb erreicht wird, ergibt sich aus der Lärmmessung und der Gefährdungsbeurteilung. Liegen diese Daten nicht vor, unterstützen wir Sie bei der Ermittlung.

Was im Hörtest genau passiert

Der Kern der G20 Untersuchung ist die Tonaudiometrie, also ein Hörtest in der schallgeschützten Kabine oder mit entsprechend abgeschirmter Technik. Der Ablauf im Einzelnen:

  • Arbeits- und Lärmanamnese, auch zu Freizeitlärm und früheren Tätigkeiten
  • Inspektion des äußeren Gehörgangs und des Trommelfells
  • Tonschwellenaudiometrie über Kopfhörer, Frequenz für Frequenz, für beide Ohren getrennt
  • Bei auffälligem Befund ergänzende Prüfung und gegebenenfalls Überweisung zur Fachärztin oder zum Facharzt
  • Beratung zu Gehörschutz, richtiger Anwendung und individueller Anpassung
  • Ausstellung der Vorsorgebescheinigung für Ihre Unterlagen

Die Untersuchung dauert in der Regel rund 20 bis 30 Minuten und findet während der Arbeitszeit statt.

Was Sie als Arbeitgeber erfahren und was nicht

Die arbeitsmedizinische Vorsorge unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Sie erhalten eine Vorsorgebescheinigung mit dem Datum und der Angabe, dass die Vorsorge stattgefunden hat und wann die nächste ansteht. Befunde, Diagnosen oder Messwerte des Hörtests bekommen Sie nicht.

Ergibt die Untersuchung, dass gesundheitliche Bedenken gegen die Tätigkeit bestehen, informiert die Ärztin oder der Arzt Sie darüber, dass Maßnahmen erforderlich sind, ohne medizinische Details zu nennen. Die Kosten der Vorsorge trägt nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge der Arbeitgeber.

Was Sie vor dem Termin vorbereiten sollten

  • Aktuelle Lärmmessung oder Expositionsdaten der betroffenen Arbeitsplätze
  • Liste der Beschäftigten mit Tätigkeit und Expositionsdauer
  • Angaben zum verwendeten Gehörschutz
  • Vorhandene Vorsorgekartei, damit Fristen korrekt fortgeschrieben werden

Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Terminplanung und die Fristenüberwachung, damit keine Nachuntersuchung übersehen wird. Wie die laufende Betreuung aussieht, zeigt unsere Seite zur Arbeitsmedizin.

Häufige Fragen zur G20

Ab wie viel Dezibel ist die G20 Pflicht?

Pflichtvorsorge besteht ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A). Ab 80 dB(A) muss der Arbeitgeber die Untersuchung als Angebotsvorsorge anbieten.

Was wird bei der G20 gemacht?

Im Mittelpunkt steht ein Hörtest (Audiometrie), ergänzt um Anamnese, Ohruntersuchung und Beratung zum Gehörschutz.

Wie lange dauert die G20?

In der Regel 15 bis 20 Minuten.

Kann der Hörtest im Betrieb gemacht werden?

Ja. K&D med führt die G20 mit mobiler Ausstattung auch direkt vor Ort durch.

Wer zahlt die G20 Untersuchung?

Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Das gilt sowohl für die Pflicht- als auch für die Angebotsvorsorge. Die Untersuchung findet während der Arbeitszeit statt, Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeit.

Wie lange dauert die G20 Untersuchung?

In der Regel 20 bis 30 Minuten, abhängig von Anamnese und Befund. Bei einem auffälligen Hörtest kann eine ergänzende Abklärung nötig werden.

Darf ich als Arbeitgeber das Ergebnis des Hörtests sehen?

Nein. Sie erhalten ausschließlich die Vorsorgebescheinigung mit Datum und nächstem Termin. Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Was passiert, wenn eine Hörminderung festgestellt wird?

Die Beschäftigten werden beraten und bei Bedarf fachärztlich weiterbetreut. Gegenüber dem Betrieb wird lediglich mitgeteilt, dass Schutzmaßnahmen zu prüfen sind, etwa ein anderer Gehörschutz oder eine geänderte Arbeitsorganisation.

G20 planen?

Wir organisieren die Lärmvorsorge für Ihr Team, im Zentrum oder direkt bei Ihnen vor Ort.

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