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K&D Medizin

Die G41 Untersuchung beurteilt die gesundheitliche Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr. Sie ist Voraussetzung für viele Tätigkeiten in der Höhe.

Typisch sind Arbeiten auf Gerüsten, Dächern, Masten, an Windkraftanlagen oder im Seilzugang. Anders als eine Vorsorge nach ArbMedVV ist die G41 eine Eignungsuntersuchung, orientiert am berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G41. K&D med führt sie in Bielefeld, Wiesbaden und Münster sowie vor Ort durch.

Wann ist eine G41 nötig?

Verlangt wird die G41 in der Regel, wenn Beschäftigte ohne durchgehenden kollektiven Absturzschutz in der Höhe arbeiten und im Fall eines Sturzes gefährdet wären. Typische Einsätze:

  • Gerüstbau, Dachdecker und Fassadenarbeiten
  • Montage an Türmen, Masten und Windenergieanlagen
  • Industriekletterer und Arbeiten im Seilzugang
  • Wartung in großen Höhen, etwa an Kranen oder Silos

Ob die G41 im Einzelfall gefordert ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft. Wir beraten Sie dazu im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung.

Ablauf und Inhalte der G41

Die G41 ist umfassender als viele andere Untersuchungen und dauert je nach Umfang etwa 30 bis 60 Minuten. Zu den Inhalten gehören:

  • ausführliche Anamnese mit Blick auf Herz, Kreislauf, Gleichgewicht und Schwindel
  • körperliche Untersuchung sowie Seh- und Hörtest
  • Blutdruckmessung und EKG, bei Bedarf Ergometrie unter Belastung
  • Labor, unter anderem Blutbild, Leberwerte, Kreatinin und Blutzucker
  • arbeitsmedizinische Beurteilung der Höhentauglichkeit und Beratung

Ziel ist auszuschließen, dass gesundheitliche Faktoren wie Schwindel, Herz-Kreislauf-Probleme oder eine eingeschränkte Reaktionsfähigkeit in der Höhe zur Gefahr werden.

Ergebnis der Untersuchung

Nach der G41 erhält der Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Eignung, ohne medizinische Details. Die eigentlichen Befunde bleiben vertraulich. Bestehen Bedenken, besprechen wir mit der untersuchten Person mögliche Einschränkungen und weitere Schritte.

Fristen und Wiederholung

Die Nachuntersuchungsfristen richten sich nach Alter und Befund und sind bei älteren Beschäftigten in der Regel kürzer. K&D med behält die Termine für Ihren Betrieb im Blick.

Für laute Höhenarbeitsplätze ist oft zusätzlich die G20 bei Lärm relevant. Einen Überblick bietet unsere Seite zu den G-Untersuchungen.

Eignung statt Vorsorge: der entscheidende Unterschied

Die G41 unterscheidet sich grundlegend von Vorsorgen wie der G20 oder der G24. Sie ist keine Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, sondern eine Eignungsuntersuchung. Beurteilt wird, ob eine Person die Tätigkeit mit Absturzgefahr ohne Gefahr für sich und andere ausüben kann.

  • Das Ergebnis lautet geeignet, befristet oder unter Auflagen geeignet, oder nicht geeignet
  • Dieses Ergebnis wird Ihnen als Arbeitgeber mitgeteilt, anders als bei der reinen Vorsorge
  • Medizinische Befunde und Diagnosen erhalten Sie weiterhin nicht, sie bleiben der Schweigepflicht unterworfen
  • Die Untersuchung setzt eine Rechtsgrundlage voraus, etwa eine arbeitsvertragliche Regelung oder die Einwilligung der Beschäftigten

Ob die G41 für einen Arbeitsplatz erforderlich ist, leiten Sie aus der Gefährdungsbeurteilung ab. Typisch sind Arbeiten auf Gerüsten, Dächern, Masten, Silos, Leitern in großer Höhe, an Anlagen ohne durchgehenden Absturzschutz sowie Tätigkeiten mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.

Was die G41 Untersuchung umfasst

Der Umfang richtet sich nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz und wird je nach Alter, Vorgeschichte und Befund angepasst. Zum typischen Umfang gehören:

  • Ausführliche Anamnese, unter anderem zu Schwindel, Anfallsleiden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Medikamenten
  • Körperliche Untersuchung mit Blutdruck und Beurteilung des Bewegungsapparats
  • Sehtest einschließlich räumlichem Sehen und Gesichtsfeld
  • Hörprüfung, da Warnsignale in der Höhe sicher wahrgenommen werden müssen
  • Prüfung von Gleichgewicht und Koordination
  • Laboruntersuchungen wie Urinstatus und Blutzucker
  • Herz-Kreislauf-Diagnostik wie ein Ruhe-EKG, abhängig von Alter und Befund

Planen Sie für die Erstuntersuchung etwa 45 bis 60 Minuten ein. Nachuntersuchungen fallen meist kürzer aus.

Wann die Eignung eingeschränkt sein kann

Nicht jede Vorerkrankung führt zum Ausschluss. Entscheidend ist, ob eine plötzliche Handlungsunfähigkeit in der Höhe zu befürchten ist. Genauer betrachtet werden unter anderem Anfallsleiden, unbehandelte oder schwer einstellbare Herz-Kreislauf-Erkrankungen, ausgeprägte Gleichgewichtsstörungen, erhebliche Seh- oder Hörminderungen sowie Medikamente, die Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.

In vielen Fällen ist eine befristete Eignung oder eine Eignung unter Auflagen möglich, etwa mit kürzeren Nachuntersuchungsabständen oder Einschränkungen bei bestimmten Tätigkeiten. Wir besprechen die Konsequenzen mit den Beschäftigten und teilen Ihnen mit, was für den Einsatz gilt.

Was Sie vor dem Termin vorbereiten sollten

  • Beschreibung der Tätigkeit mit Angabe von Höhe, Dauer und verwendeter Schutzausrüstung
  • Rechtsgrundlage für die Eignungsuntersuchung, etwa die vertragliche Regelung
  • Vorliegende Vorbefunde und die Kartei mit den bisherigen Fristen
  • Hinweis an die Beschäftigten, Brille, Hörgerät und Medikamentenliste mitzubringen

Die Terminplanung und Fristenüberwachung übernehmen wir auf Wunsch komplett, im Rahmen der laufenden arbeitsmedizinischen Betreuung.

Häufige Fragen zur G41

Ist die G41 eine Pflichtvorsorge?

Nein. Die G41 ist eine Eignungsuntersuchung, orientiert am Grundsatz G41, und keine Pflichtvorsorge nach ArbMedVV. Gefordert wird sie meist über die Berufsgenossenschaft oder den Arbeitgeber.

Was wird bei der G41 untersucht?

Unter anderem Herz und Kreislauf, Gleichgewicht, Seh- und Hörvermögen, Blutdruck, EKG und Laborwerte, um die Höhentauglichkeit zu beurteilen.

Wie lange dauert die G41?

Je nach Umfang etwa 30 bis 60 Minuten, da mehr Zusatzdiagnostik nötig ist als bei einfachen Untersuchungen.

Wie lange ist die G41 gültig?

Die Frist bis zur Nachuntersuchung hängt von Alter und Befund ab. Bei jüngeren Beschäftigten sind die Abstände länger, bei älteren kürzer.

Erfährt der Arbeitgeber das Ergebnis der G41?

Ja, bei der G41 als Eignungsuntersuchung wird Ihnen das Eignungsergebnis mitgeteilt, also geeignet, eingeschränkt geeignet oder nicht geeignet. Die zugrunde liegenden Befunde und Diagnosen erhalten Sie nicht.

Wer zahlt die G41 Untersuchung?

Der Arbeitgeber. Die Untersuchung findet während der Arbeitszeit statt, auch die Wegezeiten zählen dazu.

Wie lange ist die G41 gültig?

Die Nachuntersuchung erfolgt in der Regel in mehrjährigem Abstand. Bei älteren Beschäftigten oder auffälligen Befunden werden die Intervalle verkürzt oder die Eignung befristet ausgesprochen.

Darf jemand ohne G41 in der Höhe arbeiten?

Wenn die Gefährdungsbeurteilung eine Eignungsuntersuchung vorsieht, sollten Sie Beschäftigte ohne gültige Beurteilung nicht mit Absturzgefahr einsetzen. Im Schadensfall stellt sich sonst unmittelbar die Frage nach der Auswahl- und Organisationsverantwortung.

G41 anfragen?

Wir planen die Eignungsuntersuchung für Ihr Team, im Zentrum oder direkt bei Ihnen vor Ort.

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